digibon - der digitale Restaurant-Gutschein

 

Aus der Wegleitung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV): Die Abgabe von Restaurant-Gutscheinen ist bis zu der von der AHV festgelegten Limite (Stand 01.01.2007: CHF 180.- pro Monat) mit einem Kreuz im Feld G des Lohnausweises zu deklarieren. Darüber hinausgehende Beiträge sind zusätzlich zum Lohn im Sinne von Ziffer 1 des Lohnausweises zu deklarieren.

 

 

 

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